enthalten THC, wirkt beruhigend, entspannend, die gesellschaftliche Moral und der Streß fallen ab, sexuelle Hemmungen (Erziehung) werden abgebaut, Suchtwirkung geringer als bei Tabak, bei langfristigem Genuß in größeren Mengen kommt es zu einem Verlust von Verantwortungsgefühl, keine Lust mehr auf irgendwelche Verpflichtungen: “cool”. Die Pagoden, Tempel und Pyramiden wurden mit Haschisch gebaut. Es beruhigt, reduziert Hunger, hält die Sklaven bei simplen Arbeiten am Laufen, vermeidet Aufstände. Wenn es irgendwann freigegeben wird, werden es vermutlich die Fließbandarbeiter entdecken. Da es viele psychosomatische Probleme kompensiert, ist die Freigabe natürlich ein Horror für die Pharmaindustrie. Aber irgendwann wird man sich den Handel mit Marihuana ganz legal an Land ziehen und dann die beruhigenden Zigaretten teuer aus dem Automaten verkaufen oder in der Apotheke.
Bereits 1994 hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grund-satzurteil festgehalten, daß Haschisch nicht als Einstiegsdroge bezeichnet werden kann, da zahlreiche wissenschaftliche Studien das Gegenteil beweisen. Allerdings brauchte das oberste deutsche Gericht 28 Monate, um die Sache überhaupt zu bearbeiten. Jetzt im Frühjahr ist wieder ein Fall zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht gelandet. Drogen sind Bundessache, doch alle Bundesländer haben ihre eigenen Gesetze gegen den Besitz von Haschisch erlassen, mit zum Teil krassen Unterschieden in der möglichen Bestrafung. Diese Praxis verstößt eindeutig gegen Bundesgesetze. Die Stimmen für die Freigabe und die kontrollierte Vermarktung werden immer lauter.