Reich sterben – eine Schande? Was Stifter für eine freie Gesellschaft leisten

Autor: Tobias O. R. Alke · mit Claude (Anthropic)

Standpunkt statt Lexikon. Dieser Beitrag ist eine ausdrücklich subjektive Stellungnahme, datiert auf 2026. Das neutrale Hintergrundwissen steht im Lexikon-Eintrag Verantwortung.

Andrew Carnegie schrieb 1889: „The man who dies thus rich dies disgraced.“ Die Schande trifft den, der ein großes Vermögen hortet, statt es zu Lebzeiten für andere einzusetzen – nicht den Reichtum selbst. Stifter verwandeln am Markt erworbenes Vermögen in Einrichtungen, die unabhängig für das Gemeinwohl arbeiten. Unsere Sicht: Freiwilliges Stiften ist eine Gabe. Über das eigene Vermögen und sein Weitergeben entscheidet, wer es erarbeitet hat – und eine Familienstiftung kann Carnegies Sorge um Erben ohne eigene Leistung mit dieser Freiheit verbinden.

Was meinte Carnegie mit „reich sterben ist eine Schande“?

Den Sinn trägt ein kleines Wort: thus, „so“. Gemeint ist, wer Millionen hinterlässt, „which was his to administer during life“ – Vermögen, das er im Leben hätte verwalten und einsetzen können (Carnegie 1889: 664). In der verbreiteten deutschen Fassung fehlt dieses „so“, etwa im Motto bei Steffen Sigmund (2000: 333). Ohne das Wort klingt der Satz wie eine Verachtung des Reichtums. Das Gegenteil ist gemeint.

Carnegie nennt „Individualism, Private Property, the Law of Accumulation of Wealth, and the Law of Competition“ die „highest results of the human experience“ (1889: 657). Der Wohlhabende soll bescheiden leben, maßvoll für die Seinen sorgen (661) und den Überschuss als Treuhänder verwalten – als „the mere agent and trustee for his poorer brethren“ (662). Wahlloses Almosen lehnt er ab; helfen will er denen, „who will help themselves“ (663).

In der ersten Fassung unseres Altruismus-Buchs (2017) haben wir den Satz ohne „so“ übernommen und als Lob der Armut gelesen. Das war falsch: Carnegie verlangt nicht Armut, sondern tätiges Geben zu Lebzeiten.

Was sollen Erben bekommen?

Carnegie fragt: „Why should men leave great fortunes to their children? If this is done from affection, is it not misguided affection?“ Frau und Töchter sollen „moderate sources of income“ erhalten, die Söhne „very moderate allowances indeed, if any“ – denn „great sums bequeathed oftener work more for the injury than for the good of the recipients“ (1889: 658). Das Auskommen für Unterhalt und Bildung der Familie nennt er „not wealth, but only competence“ (657). Enterben wollte er also niemanden; er wollte keine großen Vermögen vererben.

Das Motiv trägt. Wer ein Vermögen nur erbt, ohne selbst etwas aufzubauen, dem fehlt oft die Verantwortung dafür. Es ist derselbe Gedanke wie im alten Satz: Gib einem Menschen einen Fisch, und er hat für einen Tag zu essen; lehre ihn fischen, und er hat sein Leben lang zu essen. Das gilt auch in der Familie.

Aber der Erblasser entscheidet. Was mit einem Nachlass geschieht, entscheidet der, der das Vermögen erarbeitet hat – nicht der Staat. Ein Vermögen, das als Betrieb weitergegeben wird, ist zudem kein brachliegender Reichtum, sondern Mittel zum Erwerb. Carnegies Kritik zielt auf das müßige Großvermögen, nicht auf den Handwerksbetrieb oder das Familienunternehmen.

Unser Leitbild ist die Familienstiftung. Sie sichert der Familie ein Grundeinkommen, darf in einem festgelegten Rahmen auch darüber hinaus eingesetzt werden und bleibt stets dem Wohl der Familie verpflichtet. So verbindet sie Carnegies Sorge, die Freiheit des Erblassers und den Zusammenhalt der Familie. (Das ist ein Leitbild, keine Rechts- oder Steuerberatung.)

Carnegies Unterscheidung zwischen Töchtern und Söhnen trägt heute nicht mehr. 1889 hatten Frauen kaum eigene Erwerbsmöglichkeiten. Heute ist der Umgang mit ererbten Mitteln keine Frage des Geschlechts: Verantwortung und Verschwendung finden sich bei Erben wie bei Erbinnen.

Eine Beobachtung gehört für uns dazu: Wo ererbte Mittel Kampagnen gegen einen „Kapitalismus“ finanzieren, den es als freien Markt in einer durchregulierten Wirtschaft gar nicht gibt, richtet sich der Erfolg der Vorfahren gegen die Ordnung, in der er entstanden ist. Was dabei als Markt bekämpft wird, ist aus unserer Sicht oft das Ergebnis staatlicher Lenkung – mehr dazu im Standpunkt Wer beutet wirklich aus – Staat oder Markt?.

Warum stiften erfolgreiche Unternehmer?

Der Soziologe Steffen Sigmund beschreibt Stifter oft als „kreative Zerstörer“, die ihren wirtschaftlichen Erfolg innovativem, unkonventionellem Handeln verdanken (2008: 95). Stiften setzt also Erwerb voraus. Sigmund nennt den Stifter einen Grenzgänger: Er vermittelt zwischen Wirtschaft, Kultur und Gemeinwesen, und sein Handeln bewegt sich „zwischen altruistischen Absichten und dem Wunsch nach symbolischer Anerkennung“ (2001: 215).

Ein Beispiel ist der Hamburger Unternehmer Kurt A. Körber. Er wollte nach Sigmund „innerhalb der Gesellschaft das ethische Pflichtgefühl zur stärksten Säule der Marktwirtschaft aufzurichten“, ohne das ein freies Gemeinwesen nicht bestehen könne (2001: 228). Genau so verstehen wir Stiften: als Verantwortung, die aus dem freien Erwerb wächst.

Die Forschung zum Spenden kennt viele Antriebe nebeneinander. Bekkers und Wiepking (2011) fassen sie in acht Mechanismen, darunter Altruismus, Ansehen und eigene Werte.

Was macht eine Stiftung unabhängig?

Kapitalstiftungen leben aus den Erträgen eines Vermögensstocks. Einkommensstiftungen „hängen demgegenüber ständig vom Stifter und dessen Kapitalzuflüssen“ ab (Sigmund 2004: 104). Die Stiftung privaten Rechts gilt Sigmund als „die autonomste Organisation …, die das deutsche Recht kennt“; der Staat übt nur die Rechtsaufsicht aus (ebd.). Zwischen Staat und Verbänden sieht Sigmund „ein, teilweise konfligierendes, Kooperationsverhältnis“ (2008: 90) – keinen Dauerkonflikt.

Unsere Folgerung: Unabhängigkeit entsteht aus Eigentum. Wer unabhängige Stiftungen will, kann den Erwerb nicht verachten, aus dem sie hervorgehen. Davon zu unterscheiden sind Organisationen, die überwiegend aus Steuermitteln leben – dazu der Lexikon-Eintrag NGOs und Interessenvertretung.

Ist Geben weniger wert, wenn der Gebende Anerkennung bekommt?

Newman und Cain (2014: 648) zeigten einen merkwürdigen Effekt: Wer Gutes tut und selbst davon profitiert, wird im Einzelurteil schlechter bewertet als jemand, der gar nichts Gutes tut. Sie nennen das tainted altruism, „befleckten Altruismus“. Sieht man beide Fälle nebeneinander, verschwindet der Effekt; dann werden sie gleich bewertet (650). Der Befund wurde in einer vorab registrierten Studie bestätigt (Alcala u. a. 2022).

Sigmund hält fest: „Das Reziprozitätsprinzip ist konstitutiv für das Stiften“ (2008: 94). Stiften kann auch Status sichern und hat „nicht per se und ausschließlich solidaritätsfördernde Motive und Wirkungen“ (2004: 101). Sichtbares Geben verschafft Ansehen (Van Vugt & Hardy 2010).

Für uns schließen sich Ehre und Wohltat nicht aus – sie halten einander am Leben. Schon Marcel Mauss beschrieb die Gabe als etwas, das Ansehen stiftet und Erwiderung erwartet (siehe Die Gabe (Mauss) und Reziprozität).

Freiwillig geben oder per Gesetz verteilen?

Unsere These: Der freie Tausch ist individualistisch, und er ist die Grundlage des Altruismus. Freiwilliges Stiften ist eine Gabe; eine Erbschaftsteuer ist Zuteilung durch den Staat. Wir lehnen die Erbschaftsteuer deshalb grundsätzlich ab – auch, weil Steuergeld in der Hand der Berufspolitik zu oft weder verantwortlich noch sachdienlich verwendet wird. Dafür gibt es Belege: Der Bundesrechnungshof hält in seinen Bemerkungen 2025 im Hauptband 22 Einzelfälle fest, darunter den Ausbau von sieben Moselschleusen für 855 Millionen Euro, den er für weder notwendig noch wirtschaftlich hält; der Bund der Steuerzahler dokumentiert im Schwarzbuch 2025/26 weitere 100 Fälle.

Das ist kein deutsches Sonderproblem, sondern eines öffentlicher Kassen überhaupt. Der Europäische Rechnungshof hat die Ausgaben der EU 2024 zum sechsten Mal in Folge nicht ohne Einwand bestätigt; die geschätzte Fehlerquote lag bei 3,6 Prozent, bei den Kohäsionsmitteln bei 5,7 Prozent. In den USA bezifferte der Rechnungshof des Kongresses (GAO) die fehlerhaften Zahlungen des Bundes im Haushaltsjahr 2025 auf rund 186 Milliarden Dollar und die jährlichen Verluste durch Betrug auf 233 bis 521 Milliarden Dollar; das Verteidigungsministerium ist Ende 2025 zum achten Mal in Folge durch seine Gesamtprüfung gefallen. Von den Corona-Wirtschaftshilfen der USA hält der Generalinspekteur der zuständigen Behörde über 200 Milliarden Dollar für möglicherweise erschlichen; die Behörde selbst nennt rund 36 Milliarden. Wo viel Geld schnell und ohne Gegenprüfung verteilt wird, verliert es sich – unabhängig davon, in welchem Land.

Bei der Korruption ist das Bild weniger eindeutig. Das Bundeskriminalamt registrierte 2024 nur 2.926 Korruptionsstraftaten mit einem ermittelten Schaden von 36 Millionen Euro; zwei Drittel der Bestochenen waren Amtsträger. Es schließt selbst auf ein „erhebliches Dunkelfeld“, weil legale Abläufe für illegale Zwecke missbraucht werden. Für die gesamte EU schätzt der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments den Verlust durch Korruption einschließlich ihrer indirekten Folgen auf 179 bis 990 Milliarden Euro im Jahr (EPRS 2017: 7). Im internationalen Vergleich der wahrgenommenen Korruption steht Deutschland mit 77 von 100 Punkten auf Rang 10 (Transparency International 2025). Dass Korruption nicht nur strafbar, sondern auch legal sein kann, zeigten die Maskengeschäfte von 2020: Provisionen, die Abgeordnete dafür erhielten, waren nach dem Bundesgerichtshof (2022) nicht als Bestechlichkeit strafbar; erst seit 2024 schließt ein neuer Straftatbestand (§ 108f StGB) diese Lücke. Wie viel Steuergeld hierzulande durch Korruption verloren geht, weiß deshalb niemand genau. Für uns ist gerade das der Punkt: Geld, dessen Verbleib sich nicht nachvollziehen lässt, gehört nicht in eine Kasse ohne Rechenschaft. Unsere Kritik gilt Macht ohne Rechenschaft, nicht einzelnen Personen oder Parteien.

Die Gegenpositionen stehen offen daneben. Carnegie selbst wollte gehortete Großvermögen hoch besteuern: „By taxing estates heavily at death the State marks its condemnation of the selfish millionaire’s unworthy life“ (1889: 659). Marcel Mauss wünschte, dass Reiche sich als Schatzmeister ihrer Mitbürger verstehen – „librement et aussi forcément“, frei und auch gezwungen, mit Gesetzen nach antikem Vorbild (Mauss 1925: 165). Beide teilen mit uns die Überzeugung, dass Reichtum verpflichtet. Beim Weg trennen wir uns: Verantwortung, die erzwungen wird, ist keine mehr.

Mehr zum Hintergrund: Verantwortung · Gemeinschaft, die uns stärkt · Tauschen statt Schenken – und das Moment der Eigeninitiative

Häufige Fragen

Hat Carnegie gesagt, Reichtum sei eine Schande?

Nein. Sein Satz lautet „The man who dies thus rich dies disgraced“: Die Schande trifft den, der ein Vermögen hortet, das er zu Lebzeiten für andere hätte einsetzen können. Individualismus, Privateigentum und Wettbewerb hielt Carnegie für die besten Ergebnisse menschlicher Erfahrung.

Wollte Carnegie seine Kinder enterben?

Nein. Er wollte die Familie maßvoll versorgen, aber keine großen Vermögen vererben, weil sie den Empfängern eher schadeten. Ein Auskommen für Unterhalt und Bildung nannte er ausdrücklich keinen Reichtum.

Was sollen Erben bekommen – und was leistet eine Familienstiftung?

Carnegies Sorge trägt: Wer nur erbt, ohne selbst etwas aufzubauen, dem fehlt oft die Verantwortung. Entscheiden soll aber der Erblasser, nicht der Staat. Unser Leitbild ist die Familienstiftung: Sie sichert der Familie ein Grundeinkommen, darf in einem festgelegten Rahmen mehr ermöglichen und bleibt dem Wohl der Familie verpflichtet.

Was ist ein „Grenzgänger“ beim Stiften?

Ein Begriff des Soziologen Steffen Sigmund: Der Stifter vermittelt zwischen Wirtschaft, Kultur und Gemeinwesen, und sein Handeln steht zwischen der Absicht zu helfen und dem Wunsch nach Anerkennung. Beides gehört zum Stiften.

Ist eine Erbschaftsteuer nicht gerechter als freiwilliges Stiften?

Carnegie und Mauss sahen Steuer und Gesetz als Ergänzung; diese Sicht steht offen neben unserer. Wir lehnen die Erbschaftsteuer grundsätzlich ab: Freiwilliges Geben ist eine Gabe, erzwungenes eine Zuteilung, und Steuergeld wird zu oft weder verantwortlich noch sachdienlich verwendet, wie Bundesrechnungshof und Bund der Steuerzahler Jahr für Jahr belegen. Ein Betrieb, der weitergegeben wird, ist Mittel zum Erwerb, kein brachliegender Reichtum.

Quellen

  • Andrew Carnegie: Wealth. In: North American Review 148 (Juni 1889), 653–664 (später als „The Gospel of Wealth“ bekannt) – Originalwortlaut der zitierten Sätze.
  • Steffen Sigmund: Grenzgänge. Stiften zwischen zivilgesellschaftlichem Engagement und symbolischer Anerkennung. In: Berliner Journal für Soziologie 10 (2000), 333–348. DOI 10.1007/BF03204358
  • Steffen Sigmund: Zwischen Altruismus und symbolischer Anerkennung. Überlegungen zum stifterischen Handeln in modernen Gesellschaften. In: R. Becker u. a. (Hg.): Eigeninteresse und Gemeinwohlbindung. Konstanz: UVK 2001, 213–232 – u. a. zu Kurt A. Körber.
  • Steffen Sigmund: Solidarität durch intermediäre Institutionen: Stiftungen. In: J. Beckert u. a. (Hg.): Transnationale Solidarität. Frankfurt a. M.: Campus 2004, 95–108.
  • Steffen Sigmund: Ist Gemeinwohl institutionalisierbar? Prolegomena zu einer Soziologie des Stiftungswesens. In: S. Sigmund u. a. (Hg.): Soziale Konstellation und historische Perspektive. Festschrift für M. Rainer Lepsius. Wiesbaden: VS 2008, 81–103.
  • George E. Newman, Daylian M. Cain: Tainted Altruism. When Doing Some Good Is Evaluated as Worse Than Doing No Good at All. In: Psychological Science 25 (2014), 648–655. DOI 10.1177/0956797613504785
  • Victoria Alcala u. a.: The tainted altruism effect. A successful pre-registered replication. In: Royal Society Open Science 9 (2022), 211152. DOI 10.1098/rsos.211152
  • René Bekkers, Pamala Wiepking: A literature review of empirical studies of philanthropy. Eight mechanisms that drive charitable giving. In: Nonprofit and Voluntary Sector Quarterly 40 (2011), 924–973. DOI 10.1177/0899764010380927
  • Mark Van Vugt, Charlie L. Hardy: Cooperation for reputation. Wasteful contributions as costly signals in public goods. In: Group Processes & Intergroup Relations 13 (2010), 101–111. DOI 10.1177/1368430209342258
  • Marcel Mauss: Essai sur le don. Forme et raison de l’échange dans les sociétés archaïques. In: L’Année sociologique, n. s., 1 (1923–1924, ersch. 1925), 30–186.
  • Bundesrechnungshof: Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (10.12.2025), Hauptband – u. a. Ausbau der Moselschleusen. Bericht
  • Bund der Steuerzahler Deutschland: Die öffentliche Verschwendung 2025/26 (Schwarzbuch), 100 Fälle. schwarzbuch.de
  • Bundeskriminalamt: Korruption. Bundeslagebild 2024 (Meldung vom 28.10.2025) – 2.926 Straftaten, ermittelter Schaden 36 Mio. Euro, erhebliches Dunkelfeld. Lagebild (PDF)
  • European Parliamentary Research Service: Corruption in the European Union. Brüssel 2017 (PE 608.687), S. 7 – Verlust des EU-BIP durch Korruption einschließlich indirekter Kosten 179 bis 990 Mrd. Euro jährlich. Studie (PDF)
  • Transparency International: Corruption Perceptions Index 2025 – Deutschland 77 Punkte, Rang 10. CPI 2025
  • Europäischer Rechnungshof: Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2024 (9.10.2025) – geschätzte Fehlerquote 3,6 %, Kohäsion 5,7 %. FAQ (PDF)
  • U.S. Government Accountability Office: Improper Payments, GAO-26-108694 (2026) – rund 186 Mrd. US-Dollar im Haushaltsjahr 2025. Bericht (PDF)
  • U.S. Government Accountability Office: Fraud Risk Management, GAO-24-105833 (16.4.2024) – 233 bis 521 Mrd. US-Dollar Betrugsverluste jährlich. Bericht
  • U.S. Small Business Administration, Office of Inspector General: COVID-19 Pandemic EIDL and PPP Loan Fraud Landscape (Juni 2023) – über 200 Mrd. US-Dollar potenziell betrügerisch; die SBA nennt rund 36 Mrd. Bericht
  • Defense News: Pentagon fails financial audit for 8th year in a row (19.12.2025). Artikel
  • Strafgesetzbuch § 108f (Unzulässige Interessenwahrnehmung), in Kraft seit 18.6.2024; zuvor BGH, Beschluss vom 5.7.2022 zu den Maskengeschäften. Gesetzestext
  • Tobias O. R. Alke: Ausgewählte Perspektiven des Altruismus. Kyborg Institut und Verlag, 2017, Kap. 40. ISBN 978-3-96104-027-8 – eigene Vorarbeit, hier mit den Berichtigungen der Neuausgabe. Eintrag Deutsche Nationalbibliothek
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