Wer haftet, wenn ein Impfstoff schadet?
Autoren: Tobias O. R. Alke, D. Harald Alke
Wer an einem Impfstoff verdient, haftet für seine Schäden nur eingeschränkt – oft trägt der Staat das Risiko. Das zeigen die Schweinegrippe 2009 und die Covid-Impfstoffe. Hier steht, was davon belegt ist, mit Aktenzeichen und Quellen.
Was geschah 2009 bei der Schweinegrippe?
2009, bei der Schweinegrippe, bestellte die Bundesregierung 200.000 Dosen des Impfstoffs Celvapan ohne Wirkverstärker für Bundesbedienstete und die Bundeswehr.[1] [2] Für die Bevölkerung waren 50 Millionen Dosen Pandemrix mit dem Wirkverstärker AS03 vorgesehen.[1] Die Regierung bestritt eine Zwei-Klassen-Impfung.[3] Vertrauen hat das trotzdem gekostet.
Bund und Länder hatten schon Ende 2007 einen Vertrag mit dem Hersteller GlaxoSmithKline geschlossen.[4] Nach Presseberichten verlagerte er einen großen Teil der Risiken möglicher Nebenwirkungen auf den Staat;[5] laut einer Anfrage im Bundestag enthält er einen weitreichenden Haftungsausschluss für Schäden bei Dritten.[4] GSK widersprach einer vollständigen Freistellung.[5] Veröffentlicht wurde der Vertrag nie.[4]
Wie ging Polen damit um?
Polen ging einen anderen Weg. Es kaufte 2009 als eines der wenigen EU-Länder keinen Schweinegrippe-Impfstoff.[6] Gesundheitsministerin Ewa Kopacz verlangte, dass die Hersteller die Verantwortung für Nebenwirkungen übernehmen.[6] Premier Donald Tusk stellte sich hinter sie.[7]
Was ist bei den Covid-Impfstoffen über die Haftung bekannt?
Bei Covid wiederholte sich das Muster. Die Verträge der EU-Kommission mit den Herstellern wurden nur geschwärzt veröffentlicht, gerade bei Haftung und Entschädigung.[8] Das Gericht der Europäischen Union gab 2024 Abgeordneten recht, die Einsicht verlangt hatten (T-689/21 und T-761/21);[9] das Rechtsmittel der Kommission ist beim Europäischen Gerichtshof anhängig, und der Generalanwalt hat empfohlen, es zurückzuweisen.[10]
In Deutschland hat der Bundesgerichtshof 2025 entschieden, dass für Corona-Schutzimpfungen bis zum 7. April 2023 nicht der impfende Arzt haftet, sondern der Staat (III ZR 180/24).[11] Gegen einen Hersteller hat er den Anspruch Geschädigter auf Auskunft über Nebenwirkungen gestärkt (VI ZR 335/24); über Schadensersatz ist dort noch nicht entschieden.[12]
Was folgt daraus aus unserer Sicht?
Aus unserer Sicht ist das der falsche Anreiz: Wer an einem Produkt verdient, sollte auch für seine Schäden einstehen. Robert F. Kennedy Jr. sieht es ähnlich (siehe Neue Horizonte). Wie wir Impfungen grundsätzlich sehen, steht im Lexikon unter Infektionen.
Häufige Fragen
Wer haftet in Deutschland für Schäden durch eine Corona-Impfung?
Für Corona-Schutzimpfungen bis zum 7. April 2023 haftet nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (III ZR 180/24) nicht der impfende Arzt persönlich, sondern der Staat im Wege der Amtshaftung. Gegen den Hersteller hat der BGH in einem Verfahren gegen AstraZeneca (VI ZR 335/24) den Anspruch auf Auskunft über Nebenwirkungen gestärkt.
Was stand im Schweinegrippe-Vertrag von 2007?
Der Vertrag zwischen Bund, Ländern und GlaxoSmithKline wurde nie veröffentlicht. Nach einer Kleinen Anfrage im Bundestag (Drucksache 17/175) enthält er einen weitreichenden Haftungsausschluss für GSK, insbesondere für Schäden bei Dritten; nach Presseberichten verlagerte er einen großen Teil der Risiken auf die öffentliche Hand. GSK widersprach einer vollständigen Freistellung.
Warum hat Polen 2009 keinen Schweinegrippe-Impfstoff gekauft?
Gesundheitsministerin Ewa Kopacz machte den Kauf davon abhängig, dass die Hersteller die Verantwortung für Nebenwirkungen übernehmen. Premier Donald Tusk stellte sich hinter sie.
Quellen
- [1] Pharmazeutische Zeitung, Ausgabe 43/2009 (16.10.2009): „Wirbel um Wirkverstärker“ – Bestellung von Celvapan durch Bundeswehr und Regierung, 50 Millionen Dosen Pandemrix für die Bevölkerung, Zusammensetzung von AS03. pharmazeutische-zeitung.de
- [2] VOL.AT (18.10.2009) nach einem Vorabbericht des Spiegel: „Deutsche Regierung bekommt eigenen Impfstoff“ – Sprecher des Bundesinnenministeriums: „Wir haben 200.000 Dosen des nicht-adjuvantierten Impfstoffes Celvapan der Firma Baxter gekauft“. vol.at
- [3] evangelisch.de (19.10.2009): „Regierung: ‚Keine Zwei-Klassen-Impfung‘“ – Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. evangelisch.de
- [4] Deutscher Bundestag, Drucksache 17/175 (08.12.2009), Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Vertragsvereinbarung des Bundes und der Länder mit GlaxoSmithKline über die Bereitstellung von Pandemie-Impfstoffen“ – Vertrag Ende 2007, „weitreichender Haftungsausschluss für GSK, insbesondere für Schäden bei Dritten“, Vertrag „bis zum heutigen Zeitpunkt nicht offengelegt“. bundestag.de (PDF)
- [5] Peter Thelen, Tagesspiegel (23.11.2009): „Schweinegrippe: Vertrag mit Risiken und Nebenwirkungen“ – Risiken „einseitig auf Bund und Länder“, „weitgehende Freistellung der GSK von der Haftung für Nebenwirkungen“; Widerspruch von GSK. tagesspiegel.de
- [6] Jan Cienski (AFP), The World/PRI (06.12.2009): „Poland’s internal swine flu fight“ – Polen als eines der wenigen EU-Länder ohne Bestellung; Bedingung der Gesundheitsministerin Ewa Kopacz. theworld.org
- [7] mp.pl (17.12.2009): „Premier krytykuje producentów szczepionek przeciwko A/H1N1“ – Donald Tusk: „Podzielam jej stanowisko w tej sprawie“. mp.pl
- [8] Vertrag der Europäischen Kommission mit Pfizer/BioNTech (SANTE/2021/03/020), veröffentlicht in geschwärzter Fassung als Anlage EX-4.54 bei der US-Börsenaufsicht SEC. sec.gov
- [9] Gericht der Europäischen Union, Urteile vom 17.07.2024, Rechtssachen T-689/21 (Auken u. a./Kommission) und T-761/21 (Courtois u. a./Kommission); Pressemitteilung Nr. 113/24. Rechtsmittel der Kommission anhängig beim EuGH, C-631/24 P und C-632/24 P. curia.europa.eu (PDF)
- [10] ORF (11.06.2026): „Kommission droht Niederlage im Streit über CoV-Verträge“ – Schlussanträge von Generalanwalt Athanasios Rantos in C-631/24 P und C-632/24 P. orf.at
- [11] Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2025, Az. III ZR 180/24 – Amtshaftung statt Arzthaftung für Corona-Schutzimpfungen bis 07.04.2023. Berichte: beck-aktuell, Deutsches Ärzteblatt
- [12] Bundesgerichtshof, Az. VI ZR 335/24 (AstraZeneca) – Auskunftsanspruch über Nebenwirkungen, Zurückverweisung an das OLG Koblenz. Bericht: Legal Tribune Online